Kostenübernahme
Privatversicherung, Beihilfe
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen übernommen. Erstattungsfähige Kontingente unterscheiden sich dabei je nach Ihrem persönlichen Tarif. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei ihrem Versicherer. Im Rahmen eines Erstgespräches erhalten Sie diesbezüglich nähere Informationen. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ, jeweils transparent entsprechend der aktuell gültigen Fassung.
Auch Selbstzahler sind herzlich willkommen
Eine selbst finanzierte Therapie bietet Ihnen Flexibilität und Diskretion. Die Behandlung wird nicht bei Krankenversicherungen dokumentiert und die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt leider noch keine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen vor. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Kassen ist daher derzeit noch nicht möglich.